E-Rechnung Pflicht: Termine 2025, 2027 und 2028

E-Rechnungspflicht · Deutschland

E-Rechnung Pflicht: Termine, Formate und die Rolle von Peppol

Empfangen müssen Sie seit dem 1. Januar 2025 — ausnahmslos. Ausstellen müssen Sie ab 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, andernfalls ab 2028. Vorgeschrieben ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, nicht ein bestimmter Übermittlungsweg. Peppol ist damit zulässig, aber nicht verpflichtend — und unsere Messung zeigt genau das.

Empfangspflicht seit 1. Januar 2025 in Kraft

Peppol-Verbreitung · Deutschland

Peppol-Verbreitung · Deutschland

Deutsche Peppol-Kennungen indexiert
13.333
Anteil am gesamten Netzwerk
0,1%
Rang von 122 Ländern
#16
Veränderung in 30 Tagen
+1.884
Indexierte deutsche Peppol-Kennungen, alle vorliegenden Messpunkte gestrichelt = ein eigener Suchlauf, keine neuen Teilnehmer 30. Juli 2026 → 20. September 2026

Gezählt werden Teilnehmerkennungen, die wir im Netzwerk auflösen, keine Unternehmen. Der niedrige Wert ist rechtlich bedingt: Deutschland schreibt Formate vor, keinen Übermittlungsweg, sodass ein großer Teil des deutschen E-Rechnungsverkehrs über E-Mail und EDI läuft und im Peppol-Netz nicht erscheint. Die Veränderung bewegt sich aus zwei Gründen — neu veröffentlichte Teilnehmer und eigene Suchläufe, die bereits registrierte Kennungen erstmals auflösen.

Index aktualisiert am 20. September 2026 · GET /v1/stats/participants

Die Termine

Was wann gilt

  • 27. Nov. 2020 Bund zuerst. Nach der E-Rechnungsverordnung sind Rechnungen an die Bundesverwaltung elektronisch zu stellen, im Standard XRechnung oder einem anderen EN-16931-konformen Standard, übermittelt über ein Verwaltungsportal des Bundes.
  • 1. Jan. 2025 Empfangspflicht für alle. Jeder inländische Unternehmer muss E-Rechnungen entgegennehmen können — unabhängig von Größe, Umsatz und Rechtsform. Ein E-Mail-Postfach genügt nach Auffassung des BMF. Diese Pflicht gilt heute.
  • bis 31. Dez. 2026 Übergangsregelung. Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen Sie weiterhin auf Papier abrechnen oder — mit Zustimmung des Empfängers — ein nicht normkonformes elektronisches Format verwenden (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG).
  • 1. Jan. 2027 Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro. Wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielt hat, muss E-Rechnungen ausstellen.
  • 1. Jan. 2028 Ausstellungspflicht für alle übrigen. Die Übergangsregelung für Unternehmen bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz endet mit dem Jahr 2027 — ebenso die Übergangsregelung für nicht normkonforme EDI-Verfahren.
  • 1. Juli 2030 Meldepflichten aus ViDA. Ein transaktionsbezogenes Meldesystem kündigt das BMF „zu einem späteren Zeitpunkt“ an, ohne Datum und ohne Gesetzentwurf. Unionsrechtlich gelten die digitalen Meldepflichten der Richtlinie (EU) 2025/516 ab dem 1. Juli 2030 für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU; rein inländische Umsätze erfasst diese Meldepflicht nicht.

Anwendungsbereich

Für welche Umsätze die Pflicht gilt

Erfasst sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmern, also wenn beide Beteiligten Sitz, Geschäftsleitung oder eine beteiligte Betriebsstätte im Inland haben. Empfangen und Ausstellen sind getrennt zu betrachten.

  • Nicht erfasst. Leistungen an Privatpersonen und an nicht-unternehmerische juristische Personen, nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV) und Leistungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV).
  • Kleinunternehmer. Von der Ausstellung befreit, von der Empfangsbereitschaft nicht. Auch wer selbst keine E-Rechnung schreiben muss, muss eine entgegennehmen können.
  • Formate. EN-16931-Konformität genügt stets; das BMF nennt XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL. Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Teil für den Vorsteuerabzug maßgeblich.
  • Folgen. Eine geschuldete, aber nicht als E-Rechnung ausgestellte Rechnung ist nicht ordnungsmäßig und berechtigt dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug; eine Berichtigung ist möglich. Daneben steht der Bußgeldtatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG — Rechnung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt, Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

Die Rolle von Peppol

Deutschland schreibt Formate vor, keinen Weg

Für die Übermittlung sieht das Gesetz keinen bestimmten Weg vor. Sie dürfen eine E-Rechnung per E-Mail versenden, über ein Portal bereitstellen oder über ein Netzwerk wie Peppol austauschen — entscheidend ist allein das Format. Peppol ist daher ein zulässiger Übermittlungsweg, keine Pflicht; im BMF-Schreiben zur obligatorischen E-Rechnung kommt der Begriff nicht vor. Nationale Peppol Authority ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).

Das erklärt unsere Messung oben. Deutschland ist die größte Volkswirtschaft der Union und hält im Peppol-Netz dennoch nur einen sehr kleinen Anteil der Kennungen, während Belgien, wo das Peppol-Netz ausdrücklich in der Vorschrift steht, ein Vielfaches davon erreicht. Wer deutsche Peppol-Zahlen als Indikator für die deutsche E-Rechnungsverbreitung liest, misst das Falsche: er misst, wie viel des deutschen Rechnungsverkehrs zusätzlich über Peppol läuft.

Praktisch relevant wird Peppol für Sie vor allem dann, wenn Sie Kunden oder Lieferanten in Ländern mit Peppol-Pflicht haben — etwa in Belgien oder in den nordischen Staaten. Die deutsche Kennung 0204 im Netz ist überwiegend die Leitweg-ID öffentlicher Auftraggeber, nicht die Kennung privater Unternehmen.

Quellen

Woher diese Angaben stammen

Jedes Datum, jede Schwelle und jeder Formathinweis oben wurde am 12. September 2026 an einer amtlichen deutschen Quelle geprüft. Diese Quellen sind maßgeblich, wir sind es nicht.

Amtliche Quellen

PeppolStatus misst das Peppol-Netzwerk. Diese Seite fasst veröffentlichtes Recht zusammen, um zu erklären, was wir messen; es handelt sich um Monitoring- und Marktdaten, nicht um Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihre eigene Lage anhand der oben verlinkten Quellen oder mit Ihrer steuerlichen Beratung.

Nächster Schritt

Was Sie damit tun können

Häufige Fragen

E-Rechnungspflicht: häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Die Empfangspflicht gilt bereits: Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische Unternehmer eine E-Rechnung entgegennehmen können, ohne Ausnahme. Für den Empfang genügt nach Auffassung des BMF ein E-Mail-Postfach. Die Pflicht zur Ausstellung folgt gestaffelt: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800.000 Euro betrug, und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen inländischen Unternehmer. Übermittlungen über EDI-Verfahren, die der Norm nicht entsprechen, sind mit Zustimmung des Empfängers bis zum 31. Dezember 2027 möglich.

Ist Peppol in Deutschland vorgeschrieben?

Nein. Das Gesetz sieht keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. Vorgeschrieben ist ein strukturiertes elektronisches Format, das der Normenreihe EN 16931 entspricht — Peppol ist demgegenüber ein zulässiger Übermittlungsweg, kein Format und keine Pflicht. Nationale Peppol Authority ist in Deutschland die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Auch im Verhältnis zur Bundesverwaltung ist Peppol nur einer von mehreren angebotenen Übertragungskanälen; die Rechnungsstellung an den Bund erfolgt über ein Verwaltungsportal des Bundes.

Welche Formate sind zulässig?

Jedes Format, das der Normenreihe EN 16931 entspricht, ist ausreichend. Das BMF nennt ausdrücklich XRechnung sowie ZUGFeRD ab Version 2.0.1, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL. Rein strukturierte und hybride Formate sind gleichermaßen zulässig; bei hybriden Formaten ist für den Vorsteuerabzug jedoch der strukturierte Teil maßgeblich. Ein PDF ohne strukturierten Datensatz ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

Für welche Umsätze gilt die Pflicht nicht?

Die Pflicht betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Ausgenommen sind insbesondere Leistungen an Privatpersonen, nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV) sowie Leistungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV). Wichtig: Kleinunternehmer sind von der Ausstellung befreit, müssen E-Rechnungen aber gleichwohl empfangen können.

Welche Folgen hat eine fehlende E-Rechnung?

Wird eine E-Rechnung geschuldet, aber lediglich eine sonstige Rechnung ausgestellt, ist diese nach dem BMF-Schreiben nicht ordnungsmäßig und berechtigt dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug. Eine Berichtigung eröffnet den Vorsteuerabzug wieder. Hinzu kommt der Bußgeldtatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG: Wer eine Rechnung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstellt, handelt ordnungswidrig, die Geldbuße beträgt bis zu 5.000 Euro. Das praktische Hauptrisiko bleibt gleichwohl der Vorsteuerabzug Ihres Kunden.

Wie viele deutsche Unternehmen sind über Peppol erreichbar?

Wir indexieren derzeit 13.333 deutsche Peppol-Kennungen — Rang 16 von 122 Ländern im Netzwerk und ein sehr kleiner Anteil an insgesamt 9.568.056 Kennungen. Das ist kein Messfehler, sondern die unmittelbare Folge der Rechtslage: Deutschland schreibt Formate vor, keinen Übermittlungsweg, weshalb ein großer Teil des deutschen Rechnungsverkehrs über E-Mail und EDI läuft und im Peppol-Netz gar nicht sichtbar wird. Ein hoher deutscher Anteil an EN-16931-Rechnungen und ein niedriger deutscher Anteil an Peppol-Kennungen sind gleichzeitig zutreffend.

Die Modelle in Belgien und Frankreich unterscheiden sich deutlich vom deutschen — beide Seiten sind auf Englisch verfasst.